seit 1994

Allgemeine Geschäftsbedingungen MIETE 2024

 

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen den Vertragsparteien. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn KAP-Outdoor im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollte. Ein Stillschweigen auf rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden bedeutet niemals eine Zustimmung. Selbst die Unwirksamkeit einer unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

2. Regelung der Mietweisen, Überlassung

Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung durch den Vermieter. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich seiner Prüfungs- und Rügepflicht nachzukommen, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.

 

3. Mietpreise

Die Angebote werden von uns freibleibend und unverbindlich erteilt. Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. Die Auftragsbestätigung erfolgt ebenfalls in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter zustande.

Die genannten Mietpreise sind ohne Skonto und sonstige Abzüge zahlbar. Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlichen Abgaben, insbesondere Verpackungs- und

Transportkosten, Versicherungsprämien und Montagekosten.

Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig, die Zahlung des Restbetrages ist mit der Lieferung fällig. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Für jede erforderliche Folgemahnung werden dem Kunden 20,00 Euro in Rechnung gestellt.

Preisänderungen behalten wir uns in dem Umfang vor, wenn sich bis zur Ausführung des Auftrages Rohstoffpreise, Löhne, Transportkosten, Steuersätze oder sonstige Kostenfaktoren mit unmittelbarer Auswirkung auf unsere Kalkulation ändern und die Ausführung des Auftrages seit Abschluss des Vertrages später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Mieter sind ausgeschlossen, soweit dessen Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind.

4. Lieferung

Gebühren für Anlieferung und Abholung richten sich nach Entfernung und Bestellwert, soweit nicht anders vereinbart. Der Mietpreis bezieht sich auf einen vollen Tag ohne Auf- und Abbau, soweit nicht anders vereinbart. Mehraufwand (z.B. weite Laufwege ab 30 m, Wartezeiten oder Aufbauzeiten) werden pro Person pro Stunde mit 58,00 Euro netto in Rechnung gestellt.

 

5. Mitwirkungspflichten / Obliegenheiten

Der Mieter hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Mieter zu beschaffen (z.B. Befestigungen am Mauerwerk).

Der Mieter sorgt für ein ebenes, für die Errichtung des Mietgegenstandes geeignetes Gelände und stellt nach Abbau des Mietgegenstandes den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her. Für eventuell nachteilige Folgen, die durch ein ungeeignetes Gelände eintreten können, haftet der Mieter. Die Absicherung des Zeltplatzes ist Sache des Mieters.

Der Mieter hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Pro 100qm sind Feuerlöscher mit ca. 6kg erforderlich. Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen und KAP-Outdoor darauf hinzuweisen. Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von 1m befestigt. Besonders bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere bei Mietzelten sowie das Zelt notfalls von Personen zu räumen. Besonders ist auf folgende Nutzungsbestimmungen zu achten:

 

·          Flexzelte sind ab Windstärke 8 von Personen zu räumen

·          Tentipi-Zelte sind spätestens ab Windstärke 6 (auch bei Böen mit entsprechender Stärke) unverzüglich zu schließen

·          Das Gestänge der Zelte darf nicht als Klettergerüst genutzt werden (kein balancieren, dranhängen, o.ä.)

·          für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten ist zu sorgen.

·          Die Temperatur im Zelt auch außerhalb der Veranstaltungen ist auf mind. 5 Grad zu halten

·          in sonstigen Fällen höherer Gewalt sind alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen

·          der Mieter hat uns unverzüglich zu unterrichten, falls ein Dritter Rechte an dem Mietgegenstand geltend macht.

·          Bei Sturm und Gewitter sind sämtliche Ein- und Ausgänge und Belüftungen sofort dicht zu

·          Verschmutzte Zeltteile, Planen und Fußböden sind vor dem Abbau zu reinigen, evtl. Wassersäcke sind zu entfernen

·          Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass weder Planen noch die Aluteile oder sonstiges Zeltzubehör beklebt oder beschmutzt werden (eventuell entstehende Reinigungskosten fallen zu Lasten des Mieters)

·          Die Anmeldung von Zelten über 75m² beim zuständigen Bauamt obliegt dem Veranstalter, ebenso wie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

 

Die Einhaltung des Montagetermins und des Mietbeginns setzen die endgültige Klärung aller technischen Details und den Eingang der sonstigen vom Mieter zu beschaffenden Unterlagen, behördlichen Erlaubnisse und der vereinbarten Anzahlung voraus. Die Einholung von Baugenehmigungen ist ausschließlich Angelegenheit des Kunden. Das Vertragsverhältnis wird daher durch verweigerte oder verspätete Genehmigungen oder behördliche Auflagen nicht berührt und entbindet den Kunden nicht von seiner Abnahme- und Zahlungspflicht. Kosten und Gebühren für erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu tragen.

 

6. Haftung

Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Insbesondere zu nennen sind:

 

·          Gebrochene oder beschädigte Stangen

·          Beschädigte oder stark verschmutzte Zeltplanen

·          Beschädigte oder stark verschmutzte Palettenmöbel (Risse im Holz, ausgerissene Schrauben, beschädigte Polster, usw.)

 

KAP-Outdoor übernimmt keine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von Erdnägeln (1m Tiefe) bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen (auch gegenüber Dritten nicht). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung.

Insbesondere liegt auch die Installation der elektrischen Beleuchtung, Verlegung der Kabel, Anschlüsse usw. in der Verantwortung des Mieters. Dies gilt auch, wenn Scheinwerfer von KAP-Outdoor ausgeliehen wurden.

Der Mieter haftet darüber hinaus für alle Veränderungen, die ohne unsere Zustimmung unzulässig sind. Beschädigungen und Zerstörungen des Mietgegenstandes, es sei denn, dass dies auf gewöhnlicher Abnutzung beruht. Entsprechend haftet der Mieter für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter oder Beauftragten oder sonstiger Personen, die an dem Mietgegenstand im Rahmen dessen bestimmungsgemäßer Nutzung Veränderungen vornehmen oder Schäden verursachen.

Der Mieter kann Schadenersatz für die Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen. Für eingebrachte Sachen des Mieters oder dritter Personen übernehmen wir keine Haftung, der Abschluss von entsprechenden Versicherungen ist Sache des Mieters.

Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von nicht von uns zu vertretenden Rohstoff- oder Arbeitskräftemangels, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und anderer höherer Gewalt befreien beide Vertragsparteien von
den Vertragspflichten und begründen keine darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche.

 

7. Rücktritt

Bei einem Rücktritt bis zum einschließlich 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn entfallen 50% der Gesamtkosten (im Rahmen der Anzahlungsrechnung). Ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Mietpreis zu entrichten, ohne Fahrt- oder Zusatzkosten. Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, so werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet.

 

8. Gewährleistung

Jegliche Haftung seitens KAP-Outdoor für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. KAP-Outdoor stellt gebrauchte, geprüfte Materialien zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter am Tag des Aufbaus spätestens bei der offiziellen Übergabe und dem Ausfüllen des Übergabeprotokolls erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche sonst nicht anerkannt werden. Leichte Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

 

9. Gerichtsstand und Rechtswahl 

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ungeachtet sonstiger
Vereinbarungen über Liefer- und Zahlungsbedingungen ist München.
Gerichtsstand ist München. Wir sind jedoch auch zu Klageerhebung am Hauptsitz des
Mieters befugt. Bei Mietverträgen mit Nichtkaufleuten bleibt es bei den gesetzlichen
Bestimmungen.

 

10. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so
tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

11. Urheberrechte

Über Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen behält KAP-Outdoor das Eigentums- und Urheberrecht. Der Mieter darf sie Dritten nicht zugänglich machen. Für überlassene Zeichnungen, Muster, Kollektionen oder sonstiges geistiges Eigentum muss der Mieter die Gewähr tragen, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Mieter stellt KAP-Outdoor von allen Ansprüchen Dritter frei. 

 

12. Einwilligungserklärung zur Speicherung personenbezogener Daten

Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass KAP-Outdoor zum Zwecke der Projektabwicklung und Betreuung alle von mir zur Verfügung gestellten Daten, Dokumente, Bilder etc. erfassen, speichern oder verarbeiten darf. Ich bin einverstanden, dass KAP–Outdoor meine persönlichen und personenbezogenen Daten, wie Namen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, sowie übermittelte Dokumente in einer internen Datenbank verarbeiten und speichern darf. Ich kann der Nutzung und Speicherung meiner Daten durch KAP–Outdoor jederzeit telefonisch unter Tel. +49 (0)9404 969 326, schriftlich an KAP-Institut, Tannenstraße 6, 93152 Nittendorf/Regensburg oder per Mail an info@flexzelt-bayern.de widersprechen oder die Berichtigung, Löschung und Sperrung verlangen. Darüber hinaus erhalte ich jederzeit Auskunft über meine gespeicherten Daten.

 

13. Als Basis gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gelten unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Wartezeiten vor Montage- bzw. Demontagebeginn, nicht direktes Anfahren an den Aufbauort, Auf- und Abbau an Sonn- und Feiertagen, werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Das Zelt entspricht allen behördlichen Anforderungen, insbesondere den baurechtlichen und feuerschutztechnischen Vorschriften. Eine Gewähr für die Zulässigkeit des Zeltaufbaus an der von Ihnen vorgesehenen Örtlichkeit kann nicht übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen, dies im Zweifelsfall mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Erforderliche Genehmigungen und Abnahmen sind von Ihnen auf Ihre Kosten einzuholen bzw. zu bestellen. Beim Aufbau der Zelte werden bis zu 0,80 bis 1m lange Erdanker / Zeltnägel / Zeltheringe in das Erdreich getrieben. Wir bitten Sie, sich Gewissheit zu verschaffen, dass durch die Verankerung keine Beschädigungen irgendwelcher Art entstehen können z.B. an unterirdischen Anlagen. Wir weisen darauf hin, dass trotzdem entstehende Schäden einschl. Beschädigung der Geländeoberfläche oder des Untergrundes zu Ihren Lasten gehen. Dieses Angebot behält nur 2 Wochen seine Gültigkeit. Dies ist KEINE Reservierung oder Option. Bitte bestellen Sie rechtzeitig. Zwischenvermietung vorbehalten!!! Es würde uns freuen, wenn Ihnen unser Angebot zusagt und wir erwarten gerne Ihre Nachricht. Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen, wenn Sie noch weitere Fragen haben, wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung.

 

14. Über uns

www.flexzelt-bayern.de ist Ihr Spezialist für Zeltvermietung und Zeltverkauf. Wir beraten, planen und sorgen für eine reibungslose Umsetzung rund um das Thema Stretchzelt.

 

Kontakt

Flexzelt-bayern.de

Peter Alberter

Tannenstr. 6

93152 Nittendorf / Bayern

Tel.: (0179)2024725

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